Relevante Bundesgesetze und Verordnungen:
Veterinärrechtsänderungsgesetz
2007
Tierkennzeichnungs- und Registrierungs Verordnung 2009
vom 11.Jänner 2008
/I
vom 10.09.2009, BGBl. Nr. 291 (TKZVO 2009)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_II_291/BGBLA_2009_II_291.pdf
Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung
2009 vom 4.Februar 2011
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_II_35/BGBLA_2011_II_35.pdf
Für Cameliden-Halter zutreffende Bestimmungen (Auszug):
Definition, § 2 (1) Abs. 15:
Registrierungspflichten für Tierhalter, §
4(3): MELDEFRIST GEÄNDERT gegenüber
BGBl. Nr. 291 vom 10.09.2009 !
Die
Tierhalter von Kamelen haben Angaben gem. § 8 TSG, insbesondere Adresse,
Rechtsform des Betriebes und persönliche Daten des
Tierhalters
(einschließlich, soweit vorhanden, Vereinsregisternummer,
Firmenbuchnummer und Kommubikationsdaten), sowie die Daten zur Tierhaltung nach
Anhang 1
innerhalb von sieben Tagen nach
Aufnahme der Tierhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
zu
melden.
Ein Meldeformular zum
Ausfüllen und senden an die BH (im Excel Format erstellt von W. Thaler) finden
Sie
hier:
Meldeformular
Stammdaten sind insbesonders:
LFBIS Nr. (Betriebsnummer
gemäß dem Land- und Forstwirtschaftlichen
Betriebsinformationssystem)
Betriebsdaten: Art der Nutzung (Tätigkeit), Tierbestand
der zu erfassenden Tierart(en) zum Erhebungsstichtag
Kennzeichnung von Kamelen, § 36:
Kamele sind auf Kosten des Tierhalters vor Ausstellen von amtlichen
Zertifikaten (Zeugnissen), im Zuge einer Tierimpfung gegen
eine
anzeigepflichtige Tierseuche (z.B. Blauzungenkrankheit) oder gegen eine andere
Tiererkrankung, die einer veterinärrechtlichen
Regelung unterliegt, sowie
auf eine behördliche Anordnung hin, mit einem injizierbaren Transponder
(Mikrochip) durch einen
Tierarzt zu kennzeichnen.
Die Implantation
des Transponders ist entweder im Bereich des linken Ohrgrundes oder an der
linken Halsseite eine Handbreite
vor dem Schulterblatt vorzunehmen.
Bestandsregister, § 19:
Anmerkung:
A C H T U N G !!
Im Bundesgesetzblatt I Nr. 54/2007 vom 31.Juli 2007 wurde das:Klicken Sie auf:
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ausgefüllte Transportbescheinigung
hier finden sie das Originalformular
(in pdf) TRANSPORTBESCHEINIGUNG
hier
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geeignet Transportbescheinigung.xls